FUSSREFLEXZONENTHERAPIE Soweit die Füße tragen

Fördermöglichkeiten

Fördermaßnahmen überarbeitet:
Aufstiegsstipendium / Begabtenförderung
Das Programm Aufstiegsstipendium ist eine Maßnahme der Begabtenförderung. Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich talentierte Menschen, die über ein dreistufiges Auswahlverfahren in die Förderung der SBB aufgenommen werden. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung bereit. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme und Förderung besteht nicht.
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
• Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder unter zehn Jahren gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.
• Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 2.000 Euro für Maßnahmekosten erhalten.
Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, d.h. aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.
Die ideelle Förderung bietet Seminare, die Unterstützung von regionalen Austauschgruppen und die Möglichkeit der Vernetzung über eine exklusive Kommunikationsplattform.
www.begabtenfoerderung.de

BAföG
Gilt nur für die Vollzeitschule-Interessenten. Nähere Informationen finden Sie unter:
www.bafoeg.bmbf.de

berufliche Rehabilation
Alle Informationen finden Sie unter:
www.deutsche-rentenversicherung.de

Benachteiligte und Behinderte
Ausführliche Informationen zur Förderung durch die Bundesagentur finden Sie im Internet unter
www.arbeitsagentur.de

Bildungsgutschein
Möglichkeiten für die Übernahme von Lehrgangskosten, Fahrtkosten, Kosten für die auswärtige Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten und Leistungen zum Lebensunterhalt. Weitere Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de

Förderung durch die Landesagentur für Struktur und Arbeit (LASA) Brandenburg GmbH
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie (MASF) bzw. die LASA Brandenburg GmbH entscheidet über die Vergabe der Fördermittel nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen und nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.lasa-brandenburg.de

Bildungsscheck (NRW)
Beschäftigte und Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50 Prozent bis zu 2.000 Euro zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Der Bildungsscheck ist ein erfolgreiches Angebot der Landesarbeitspolitik. Nähere Informationen unter:
www.arbeit.nrw.de

Bildungsurlaub
das ist der gesetzlich verbriefte Anspruch auf Weiterbildung für Arbeitnehmer/innen während der Arbeitszeit. Weitere Informationen unter:
www.bildungsurlaub.de

freie Stiftungen und andere Einrichtungen
Verschiedene Stiftungen und gemeinnützige Einrichtungen beteiligen sich an Kosten von Fortbildungen und beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen.

Der Europäische Sozialfond
Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die in den ESF-Richtlinien und den ESF- Förderprogrammen des Bundes und Länder festgelegt sind. Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.esf.de

GPN – Gesellschaft für Personalentwicklung Nord mbH
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Erprobung von Modelllösungen zur beruflichen Qualifizierung und Integration von SGB III sowie SGB II Kunden. Unsere Auftraggeber sind die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung Nord. Weitere Informationen unter:
www.gap-nord.de

„Einstiegszeit“ für Jugendliche in Brandenburg
Bis zu 70 Prozent Kostenübernahme bei arbeitsplatzbezogenen Qualifizierungsmaßnahme, kombinierbar mit Förderleistungen der regional zuständigen Agenturen für Arbeit ist möglich. Weitere Informationen unter:
www.ihk-projekt.de

KfW - Studienkredit
Der KfW-Studienkredit gibt Ihnen mehr finanzielle Flexibilität – ganz gleich, ob für Ihr gesamtes Studium, das Hauptstudium oder die Examensphase. Mit monatlichen Auszahlungen zwischen 100 und 650 EUR, flexiblen Laufzeiten, rückzahlungsfreier Zeit nach Studienende und günstigen Konditionen bei der Rückzahlung. Weitere Informationen zum Studienkredit finden Sie unter
www.kfw.de

Initiative Bildungsfonds
Seit elf Jahren bietet die Initiative „Bildungsfonds“ eine bankenunabhängige und sozialverträgliche Studienfinanzierung für Ihr Wunschstudium im In- und Ausland. Mit einkommensabhängiger Rückzahlung und Karriereförderung bieten Ihnen Bildungsfonds eine flexiblere Finanzierungsmöglichkeit als Studienkredite. Weitere Informationen unter:
www.bildungsfonds.de

Meister-BaföG
Das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. "Meister-BAföG" - begründet einen individuellen Rechtsanspruch auf Förderung von beruflichen Aufstiegsfortbildungen, d. h. von Meisterkursen oder anderen auf einen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereitenden Lehrgängen. Das "Meister-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung. Weitere Informationen unter:
www.meister-bafoeg.info

Prämiengutschein
Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der anfallenden Kosten für Fortbildungskurse und Prüfungen – bis zu 500 €. Weitere Informationen unter:
www.bildungspraemie.info

Qualifizierungsscheck (Hessen)
Gefördert werden berufliche Weiterbildungen die die Beschäftigungsfähigkeit langfristig erhalten und verbessern. Mit dem Qualifizierungsscheck werden 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 Euro pro Person und Jahr gefördert. Weitere Informationen unter:
www.qualifizierungsschecks.de

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
Ausscheidende Soldaten /-innen der Bundeswehr können nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert werden. Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bfd.bundeswehr.de

WeGebAU
Das Förderprogramm der Bundesagentur für Arbeit zur „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ können die notwendigen Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden. Darüber hinaus kann ein Zuschuss zu den zusätzlich entstehenden übrigen Weiterbildungskosten (z. B. Fahrkosten) gewährt werden. Nähere Informationen unter:
www.arbeitsagentur.de

Weiterbildungssparen
ist ein weiterer Bestandteil der Bildungsprämie. Es ist eine vorzeitige
unschädliche Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer
individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht
dabei nicht verloren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Weitere Informationen unter:
www.bildungspraemie.info

Berufsförderung im Zivildienst
Zivildienstleistende sollen während ihrer Zivildienstzeit die Möglichkeit erhalten, an allgemeinberuflichen und fachberuflichen Maßnahmen zur Bildung, Ausbildung und Weiterbildung teilzunehmen. Die Berufsförderung soll dazu beitragen, keine zivildienstbedingten Nachteile für die berufliche Tätigkeit entstehen zu lassen, Anschluss an die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten sowie eine berufliche Weiterbildung zur ermöglichen. Die Maßnahmekosten werden bis, zum Höchstbetrag von 665€, voll erstattet. Weitere Informationen unter:
www.zentralstelle-kdv.de

Allgemeine Informationen
Allgemeine Informationen zum Thema Fördermöglichkeiten von Weiterbildungen finden Sie im Internet unter: www.bmbf.de // www.test.de

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